UNTERNEHMER und FREIBERUFLER aufgepasst! Der Datenschutz ändert sich

20. Dezember 2017

 

Mit der Datenschutzgrundverordnung der EU, die im Jahr 2018 anzuwenden ist, tritt der Datenschutz in eine neue Epoche.

Geschützt werden personenbezogenen Daten, insbesondere „sensible Daten“ Dazu gehören z. B. Daten über den Gesundheitszustand, über die ethnische Herkunft bzw. über politische Einstellungen u.a.

 

Entgegen der bisherigen nationalen Rechtslage werden umfangreiche Verpflichtungen vorgeschrieben, z. B. wie folgt:

Verantwortlicher: Grundsätzlich ist ein Verantwortlicher zu bestellen. Dieser hat administrative Tätigkeiten auszuführen und ist für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich.

Datenschutzbeauftragter: Dieser ist - unabhängig von der Unternehmensgröße - dann zu bestellen, wenn die Kerntätigkeit des unternehmerischen Handelns in der umfangreichen, regelmäßigen und systematischen Überwachung von Personen oder in der umfangreichen Verarbeitung von sensiblen Daten bzw. Daten über strafrechtliche Verurteilungen besteht.

 

Der Datenschutzbeauftragte kann ein Mitarbeiter oder ein externer Experte sein. In Datenschutzfragen muss ihm insbesondere Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit in der Unternehmensorganisation zugestanden werden. Er ist zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet.

 

Betroffene Unternehmen: Von der Datenschutzgrundverordnung sind grundsätzlich niedergelassene Ärzte und Psychologen betroffen. Insbesondere aber auch Bankinstitute, Versicherungsgesellschaften, Krankenhausbetriebsgesellschaften und Sicherheitsdienste (Securityfirma, u.Ä.). In den Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung kann aber jedes Unternehmen – entscheidend ist der Tätigkeitsbereich – betroffen sein.

 

Zusammengefasst: Die Änderung des Datenschutzes betrifft Unternehmen und Freiberufler. Lassen Sie sich von Ihrem spezialisierten Rechtsanwalt informieren! Dieser schützt vor unangenehmen Überraschungen -  wie Verwaltungsstrafen der Bezirksverwaltungsbehörde.