Vorarlberger klagt Volkswagen-Konzern

28. Juni 2018

 

Erstmalig wird auf Vorarlberger Boden – am Landesgericht Feldkirch – dem VW-Konzern der Prozess gemacht. Hintergrund ist die manipulierte Software, die in Fahrzeugen des VW-Konzerns eingebaut wurde. Diese führt dazu, dass deutlich mehr Immissionen vom Fahrzeug ausgestoßen werden, als vertraglich mit den Fahrzeugkäufern vereinbart wurde.

 

Die klagende Partei – wohnhaft im Großraum Dornbirn - erwarb mit Kaufvertrag vom 02.09.2011 ein Fahrzeug der Marke VW-Tiguan. Die beklagte Partei ist der VW-Konzern mit Sitz in Wolfsburg/BRD.

 

Der Kaufpreis betrug EUR 25.168,82. Bis zum Zeitpunkt der Klagseinbringung fuhr der Käufer ca. 60.000,00 km mit dem Fahrzeug.  

 

Der Autokäufer begehrt den Betrag von EUR 18.926,96 nun direkt vom VW-Konzern. Bis jetzt wurden die Ansprüche in Österreich großteils gegen die heimischen Autohändler geltend gemacht und insbesondere auf Gewährleistungs- bzw. Irrtumsansprüche vom Konsumenten gestützt.

 

Weiters wird ein Betrag dafür begehrt, dass der Käufer ein mit dem Makel des „Dieselskandals“ behaftetes Fahrzeug erwarb. Diesbezüglich wird ein Betrag von EUR 5.033,76 geltend gemacht, so der Egger Rechtsvertreter des Fahrzeugkäufers, Rechtsanwalt Dr. Ulrich Willi. Dieser steht zu, weil bei einem Verkauf des Fahrzeugs ein deutlich niedrigerer Preis – wegen den Softwaremanipulationen – erzielt wird.

 

Vom Rechtsvertreter des Fahrzeugkäufers wurde Strafanzeige wegen Betrugs gegen VW bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingebracht. Dies deshalb, da der Vorstand des VW-Konzern von den Softwaremanipulationen wusste bzw. diese veranlasste. In den bisherigen vom Rechtsvertreter geführten Verfahren betrug die Verjährungsfrist drei Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses. Der Kreis der Fahrzeugbesitzer, die nun erfolgreich Ansprüche gegen VW geltend machen können, erhöht sich signifikant.

 

Der VW-Konzern hat nun vier Wochen Zeit auf die eingebrachte Klage mittels Gerichtseingabe zu „antworten“. Hernach wird das Landesgericht Feldkirch über die Sache mit den Parteien bei einem Gerichtstermin – voraussichtlich im Herbst 2018- verhandeln.