„VW-Skandal“: Landesgericht Feldkirch folgt der Argumentation der Klägerin

11. Dezember 2017

 

Betroffen vom VW-Skandal sind Fahrzeuge der Volkswagen Gruppe. Das sind Kraftwagen der Marke VW, Audi, Skoda, Seat und Porsche.

Im anhängigen Gerichtsverfahren beim Landesgericht Feldkirch geht es um Fahrzeug der Skoda Yeti. Die Klägerin wohnt im Großraum Bregenz. Die beklagte Partei ist ein Autohaus in Bregenz. Der Streitwert beträgt EUR 23.483,68.

 

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Willi, der die Klägerin vertritt, stellt sich auf den Standpunkt, dass der Fahrzeughändler die Klägerin beim Kaufabschluss in einen Irrtum führte. Hätte diese die tatsächlichen Abgaswerte des Fahrzeuges gekannt, hätte die Klägerin den PKW nicht gekauft. Daraus folgt, dass sie den Anspruch hat, den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Dies bedeutet, dass die Klägerin den Kaufpreis samt 4 Prozent Zinsen Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges von der beklagten Partei erhält.   

 

Im Zuge des Gerichtsverfahrens wird nun ein Gerichtssachverständiger aus dem Bereich des Kraftfahrwesens bestellt. Dieser hat zu ermitteln, welches „Benutzungsentgelt“ sich die Klägerin durch die Benutzung des PKW´s „erspart“ hat. Diesen Betrag muss sich die Klägerin vom Kaufpreis abziehen lassen.

 

Das Landesgericht Wels kam in einem anderen Gerichtsverfahren zum Schluss, dass ein Software update keine zulässige Verbesserung sei. Es sei zu befürchten, dass die Standfestigkeit des Motors durch ein solches update in Mitleid aufgenommen wird. Somit bestehe der Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages zu Recht.

 

Der Verein für Konsumenteninformation empfiehlt Personen, die sich bereits „Sammelklagen“ angeschlossen haben, die Ansprüche zusätzlich durch versierte Anwälte gerichtlich geltend zu machen.

 

Ansprüche wegen des VW-Skandals sind bis spätestens zum 31.12.2017 durch gerichtliche Klage einzubringen. Danach droht „Verjährung“ - eine erfolgreiche Durchsetzung des Anspruchs ist dann nicht mehr möglich, so Rechtsanwalt Dr. Ulrich Willi.